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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der AGB
Nachstehende AGB gelten für alle Geschäfte der Firma Wirtschafts- und Finanzierungsmanagement H.-Wolfgang Geilich (nachstehend WFM genannt).

§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Angebote der WFM sind unverbindlich. Verträge werden erst mit der schriftlichen Bestätigung des Auftrages durch die WFM wirksam.
(2) Muster bleiben Eigentum der WFM.

§ 3 Honorar und Nebenkosten bei Unternehmensberatungen
(1) Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Vergütung auf der Basis von Tagessätzen. Der Tagessatz beträgt netto 1300,- EUR.
(2) Fahrtkosten betragen 0,40 EUR je tatsächlich gefahrenen Kilometer.
(3) Für die Zusammenstellung von Unterlagen, das Ausfüllen von Anträgen, Formularen und ähnlichen Arbeiten werden je Stunde 35,- EUR berechnet.
(4) Je Auftrag werden einmalig Pauschalgebühren für Porto, Telefon und Kopien in Höhe von 20,- EUR fällig.
(5) Die unter 1 - 4 genannten Preise sind netto zzgl. gesetzlicher MWSt.

§ 4 Honorar und Nebenkosten im Privatkundenbereich bei subventionierten Darlehen/Zuschüssen
(1) Das Honorar beträgt 1,5 von Hundert der beantragten Mittel.
(2) Fahrtkosten betragen 0,40 EUR je tatsächlich gefahrenen Kilometer.
(3) Für die Zusammenstellung von Unterlagen, das Ausfüllen von Anträgen, Formularen und ähnlichen Arbeiten werden je Stunde 35,- EUR berechnet.
(4) Je Auftrag werden einmalig Pauschalgebühren für Porto, Telefon und Kopien in Höhe von 20,- EUR fällig.
(5) Die unter 1 - 4 genannten Preise sind netto zzgl. gesetzlicher MWSt.

§ 5 Gefahrenübergang
Die Gefahren, die sich aus Verzögerungen bei der Beantragung von Fördermitteln, Fremdmitteln, Zuschüssen usw. ergeben, sind nur dann der WFM anzulasten, wenn durch den Auftraggeber nachweislich vollständige, aussagekräftige, zeitnahe und von unabhängigen Dritten bestätigte Unterlagen übergeben und diese nicht fristgemäß bearbeitet wurden.

§ 6 Haftungsausschluß
Für Folgen aus der Ablehnung von Kredit-, Fördermittel-, Beteiligungskapital-, Zuschuß- oder Leasinganträgen durch öffentliche Einrichtungen, Banken, Leasinggesellschaften oder andere private Geldgeber wird keine Haftung übernommen.

§ 7 Lieferfrist
(1) Termine für die Fertigstellung von Anträgen, Konzepten und anderen Dokumenten sind verbindlich.
(2) Dieser Termin verlängert sich um die Frist, die sich aus der verspäteten Übergabe von Unterlagen durch den Auftraggeber errechnet.
(3) Die Lieferfrist verlängert sich bei Zahlungsverzug gemäß § 9 dieser AGB um den Zeitraum bis zum Eingang der jeweiligen Zahlung bei der WFM.
(4) Ein Schadenersatz der WFM wegen verspäteter Fertigstellung ist auf jeden Fall ausgeschlossen.

§ 8 Abnahmeverweigerung
Verweigert ein Auftraggeber die Abnahme des Auftragsgegenstandes, wird eine Frist von 10 Tagen gesetzt. Wird in dieser Zeit der Auftragsgegenstand nicht angenommen, kann die WFM einen Schadenersatz in Höhe von 90 von Hundert des noch offenen Honorars wegen Nichterfüllung verlangen.

§ 9 Bezahlung des Honorars
(1) Falls nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Bezahlung in Abschlägen nach Realisierungsstand des Auftrages.
(2) Zahlungsschritte:
- Unternehmenskonzepte:
40 von Hundert bei Vorlage des Grobkonzeptes
40 von Hundert bei Vorlage des Finanzierungsentwurfs
20 von Hundert bei Übergabe
- Finanzierungsberatungen:
25 von Hundert bei Bankbestätigung der Finanzierbarkeit ggf. 25 von Hundert bei Fördermittelzusage, jeweilige Restsumme bei Unterzeichnung des Vertrages mit der Bank / Öffentlichen Einrichtung oder dem privaten Geldgeber.
(3) Pauschalkosten werden beim ersten Abschlag fällig.
(4) Fremdmittel sind Kredite, Fördermittel (EKH, ERP, GA, LIP, Investitionszulage, BfA-Zuschüsse) und sonstige nicht aus dem Eigenkapital des Auftraggebers resultierende Finanzierungsinstrumente.
(5) Die Abrechnung der Tageshonorare und Fahrtkosten erfolgt 14-tägig.
(6) Skonto wird nicht gewährt.
(7) Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind Zahlungen innerhalb von 10 Tagen seit Empfang der Rechnung zu leisten. Es werden nur Bargeld oder bankbestätigte Schecks in Zahlung genommen. Die WFM ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Verrechnungsschecks anzunehmen.

§ 10 Zahlungsverzug
Wird die Zahlungsfrist überschritten, hat der Auftraggeber der WFM Verzugszinsen in Höhe von 5 von Hundert über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

§ 11 Gewährleistung
Die Gewährleistung erfolgt entsprechend der Regelung des BGB.

§ 12 Eigentumsvorbehalt
(1) Erarbeitete Konzeptionen, Studien, Gutachten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der WFM.
(2) Werden Konzeptionen, Studien, Gutachten oder ähnliches vor der Bezahlung dazu genutzt, um Fremdkapital, Zuschüsse, Fördermittel oder eine andere Form der Finanzierung zu erlangen, entsteht ein Vergütungsanspruch der WFM von 3 von Hundert der beantragten Mittel.

§ 13 Aufrechnung
Der Auftraggeber verzichtet auf die Geltendmachung eines etwaigen Zurückbehaltungsrechtes. Die Aufrechnung durch den Auftraggeber mit Gegenforderungen ist nur insofern zugelassen, als diese Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt oder von der WFM anerkannt sind.

§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Erfurt.

§ 15 Nichtigkeit einzelner Klauseln
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.